Wärmeversorgung Wohnungen Dienstleistungen

____

Information zur Dezember-Hilfe
(EWSG - Energie-Wärme-Soforthilfegesetz)

Im Zuge der Umsetzung des EWSG (Energie-Wärme-Soforthilfegesetz) wird der Dezember-Abschlag für unsere Wärmekunden aus Mitteln des Bundes finanziert. Die Höhe der Entlastung bemisst sich nach der Höhe des Septemberabschlags zzgl. 20%.


Kunden, die uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, müssen nichts weiter tun. Wir werden im Monat Dezember keinen Abschlag einziehen.


Kunden, die selbst überweisen bspw. per Dauerauftrag, sollten die Zahlung im Dezember aussetzen. Erfolgt dennoch eine Zahlung, werden zuviel gezahlte Beträge bei der Jahresabrechnung ausgewiesen und zurückgezahlt.


Im Zuge der Beantragung der Entlastung sind folgende Daten unserer Kunden durch uns an PwC als Beauftragter des Bundes zu übermitteln (sofern bekannt): Name, Postanschrift, E-Mail, Telefonnummer, Abschlagszahlung des Kunden für September 2022, Liefermenge des Kalenderjahres 2021.